Das müssen Sie beachten: Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat sich der Umgang mit personenbezogenen Daten in der Pflege grundlegend verändert. Besonders bei sensiblen Gesundheitsdaten – wie sie im Rahmen der Wunddokumentation regelmäßig verarbeitet werden – ist höchste Sorgfalt gefragt. Doch worauf genau müssen Pflegeeinrichtungen, Wundmanager und Arztpraxen achten? Und wie kann eine digitale Lösung wie clouddoku helfen, die gesetzlichen Anforderungen zuverlässig zu erfüllen?

Grundsätzlich gilt: Alle personenbezogenen Daten unterliegen der DSGVO – dazu zählen Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, aber insbesondere auch medizinische Angaben, Fotodokumentationen von Wunden oder Therapieverläufe. Diese Daten dürfen nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, wenn dafür eine eindeutige rechtliche Grundlage besteht – etwa eine informierte Einwilligung der betroffenen Person oder ein gesetzlicher Versorgungsauftrag.

Das bedeutet in der Praxis: Wer Wunddokumentationen erstellt oder weitergibt, muss sicherstellen, dass die Daten jederzeit vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. Lose Papierunterlagen, offen herumliegende Ordner oder unverschlüsselte Excel-Tabellen erfüllen diese Anforderungen nicht – im Gegenteil: Sie stellen ein erhebliches Risiko dar.

Digitale Systeme wie clouddoku bieten hier deutliche Vorteile. Die gesamte Datenverarbeitung erfolgt innerhalb einer verschlüsselten, geschlossenen Plattform. Zugriff erhalten nur autorisierte Personen – in der Regel über personalisierte Login-Daten und Rechtevergaben. So kann genau nachvollzogen werden, wer wann welche Daten eingesehen oder verändert hat.

Ein weiterer wichtiger Baustein ist der sogenannte Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag), den Pflegeeinrichtungen mit dem Softwareanbieter abschließen. Er regelt rechtsverbindlich, dass der Anbieter die Daten nur im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet – und verpflichtet ihn zu hohen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (TOMs). clouddoku stellt diesen Vertrag bei Bedarf bereit.

Nicht zu vergessen: Auch die Nachvollziehbarkeit und Nachweispflicht bei Datenschutzverletzungen spielt eine Rolle. Digitale Systeme bieten hier automatische Protokollierungen, die im Ernstfall entscheidend sein können – etwa bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder MDK.

Fazit: Wer Gesundheitsdaten verarbeitet, trägt eine große Verantwortung – rechtlich, organisatorisch und ethisch. Mit digitalen Lösungen wie clouddoku lassen sich die Anforderungen der DSGVO nicht nur einhalten, sondern aktiv in effiziente Prozesse übersetzen. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die Versorgung der Patient:innen.